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   VGH Bayern, 19.02.2021 - 20 NE 21.458   

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VGH Bayern, 19.02.2021 - 20 NE 21.458 (https://dejure.org/2021,5121)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.02.2021 - 20 NE 21.458 (https://dejure.org/2021,5121)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Februar 2021 - 20 NE 21.458 (https://dejure.org/2021,5121)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    IfSG § 28 Abs. 1 S. 1, § 28a Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Abs. 5 S. 1, § 32; 11. BayIfSMV § 2, § 24 Abs. 1 S. 1
    Normenkontrolleilrechtsschutz gegen coronabedingte Ausgangsbeschränkungen und Alkoholverbot

  • rewis.io

    Versorgung, Normenkontrollantrag, Geschwindigkeit, Wohnung, Wirksamkeit, Verordnungsgeber, Geltungsdauer, Voraussetzungen, Anordnung, Teilnahme, betrug, Nachweis, Antragsteller, Zeitpunkt, einstweilige Anordnung, Zeitpunkt der Entscheidung, Vorwegnahme der Hauptsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Eilantrag gegen Regelungen zur Beschränkung der Bewegungsfreiheit außerhalb der eigenen Wohnung aufgrund der Corona-Pandemie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 12.01.2021 - 20 NE 20.2933

    Ausgangsbeschränkungen in Bayern wegen Corona

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2021 - 20 NE 21.458
    Zur weiteren Begründung wird auf den Beschluss des Senats vom 12. Januar 2021 (Az. 20 NE 20.2933), der zwischen den Beteiligten ergangen ist, verwiesen (vgl. dort Rn. 33 f.).

    Zur Begründung wird zunächst auf die zwischen den Beteiligten ergangene Senatsentscheidung vom 12. Januar 2021 verwiesen (Az. 20 NE 20.2933, Rn. 37 ff.).

    Die diesbezüglichen Ausführungen im Senatsbeschluss vom 12. Januar 2021 (20 NE 20.2933 - juris Rn. 39 ff.) gelten gegenwärtig weiter.

    (1) Soweit der Antragsteller ihren Mehrwert gegenüber reinen Kontaktbeschränkungen generell bezweifelt, kann auf die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 12. Januar 2021, die weiterhin gelten, verwiesen werden (Az. 20 NE 20.2933 Rn. 46).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 1 S 321/21

    Nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab Donnerstag außer Vollzug; Erfolgreicher

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2021 - 20 NE 21.458
    Auch der VGH Baden-Württemberg habe mit Beschluss vom 5. Februar 2021 (Az. 1 S 321/21) festgestellt, dass pauschale, undifferenzierte Regelungen bei allgemein sinkenden Zahlen gerade nicht mehr vom Tatbestand des § 28a Abs. 3 IfSG gedeckt seien.

    Auch der Hinweis des Antragstellers auf die Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vom 5. Februar 2021 (Az. 1 S 321/21 - juris), greift nicht durch.

  • VerfGH Bayern, 09.02.2021 - 6-VII-20

    Erfolglose Popularklage gegen coronabedingte Ausgangsbeschränkungen und andere

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2021 - 20 NE 21.458
    Im Übrigen darf der Verordnungsgeber nicht erst dann tätig werden, wenn die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen in der Wissenschaft übereinstimmend als gesichert bewertet wurde (vgl. BayVerfGH, E.v. 9.2.2021 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 75).

    Die triftigen Gründe, in denen das Verlassen der Wohnung erlaubt bleibt, sind indessen - insbesondere im Vergleich mit der nächtlichen Ausgangssperre nach § 3 Satz 1 11. BayIfSMV - relativ weit gefasst (vgl. auch BayVerfGH, E.v. 9.2.2021 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 92 zu § 1 der Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24.3.2020; BayVGH, B.v. 28.4.2020 - 20 NE 20.849 - BayVBl 2020, 516 - juris Rn. 45 zu § 5 2. BayIfSMV i.d.F.v. 16.4.2020).

  • VGH Bayern, 19.01.2021 - 20 NE 21.76

    Bayernweites Alkoholverbot außer Vollzug gesetzt

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2021 - 20 NE 21.458
    Vielmehr werden mit der Vorschrift die Kreisverwaltungsbehörden in die Lage versetzt, entsprechende Verbotszonen räumlich festzulegen (vgl. § 24 Abs. 2 Satz 2 11. BayIfSMV), sofern sich dies angesichts der örtlichen Gegebenheiten als erforderlich erweist (vgl. auch BayVGH, B.v. 19.1.2021 - 20 NE 21.76 - juris Rn. 30).
  • VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 NE 20.2461

    Coronakrise: § 28a IfSG, eingefügt am 19.11.2020, ist wahrscheinlich

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2021 - 20 NE 21.458
    a) Der Senat geht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren davon aus, dass die angegriffenen Maßnahmen nach § 2 und § 24 Abs. 2 Satz 1 11. BayIfSMV mit § 32 Satz 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1, § 28a Abs. 1 Nr. 3 (allgemeine Ausgangsbeschränkung) und Nr. 9 (Alkoholkonsumverbot) eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage haben (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2020 - 20 NE 20.2461 - juris Rn. 22 ff.).
  • VGH Bayern, 28.04.2020 - 20 NE 20.849

    Kontaktreduzierung über ein Wohnungsverlassungsverbot

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2021 - 20 NE 21.458
    Die triftigen Gründe, in denen das Verlassen der Wohnung erlaubt bleibt, sind indessen - insbesondere im Vergleich mit der nächtlichen Ausgangssperre nach § 3 Satz 1 11. BayIfSMV - relativ weit gefasst (vgl. auch BayVerfGH, E.v. 9.2.2021 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 92 zu § 1 der Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24.3.2020; BayVGH, B.v. 28.4.2020 - 20 NE 20.849 - BayVBl 2020, 516 - juris Rn. 45 zu § 5 2. BayIfSMV i.d.F.v. 16.4.2020).
  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2021 - 20 NE 21.458
    Nach diesen Maßstäben sind die Erfolgsaussichten der Hauptsache bei der nur möglichen, aber ausreichenden summarischen Prüfung (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 14) voraussichtlich nicht gegeben.
  • VG Würzburg, 12.04.2021 - W 8 S 21.455

    Sofortverfahren; Allgemeinverfügung der Stadt *************; Alkoholabgabeverbot;

    Umgekehrt steht dem Antragsteller als Betroffenem verwaltungsrechtlicher Rechtsschutz offen, sollte die konkrete räumliche Festlegung durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einzelfall aus seiner Sicht über das für den Normzweck des § 28a Abs. 1 Nr. 9 IfSG notwendige Maß hinausgehen (BayVGH, B.v. 19.2.2021 - 20 NE 21.458 - juris Rn. 24).
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